Liebe Musikindustrie…
… jetzt mal ehrlich, habt Ihr schlechtes Kraut geraucht? Anders kann ich mir die Forderung, Internetzugangsanbieter zur Kasse zu bitten, weil ein Teil ihrer Kunden euren Schrott in P2P-Tauschbörsen verschiebt, nicht erklären.
“Wir müssen die Internetzugangsanbieter davon abhalten, unsere Inhalte weiter zu entwerten”, gab Shira Perlmutter vom internationalen Branchenverband der Musikindustrie IFPI am heutigen Mittwoch auf der Messe Popkomm in Berlin als Parole aus.
Ähm, Realitätscheck, 1, 2, …?
Könnte es sein, daß hier die Unterscheidung zwischen Zugangsanbieter und Inhalteanbieter unter den Tisch gefallen ist? Dieser Vorwurf ist genauso lächerlich wie es etwa der Vorwurf wäre, die Autohersteller trügen Schuld daran, daß der Tante-Emma-Laden in der Innenstadt durch die riesigen Supermärkte in den Gewerbegebieten vor der Stadt pleite geht, weil die Supermärkte durch Autos einfacher erreicht werden können.
Die Internetzugangsanbieter sind genau das: Anbieter eines Zugangs zum Internet. Wofür dieser Zugang von deren Kunden verwendet wird, geht die Anbieter erst einmal überhaupt nichts an - das ist sogar gesetzlich geregelt (§9 TDG):
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
- die Übermittlung nicht veranlasst,
- den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
- die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
Es ist hoffentlich auch bei euch unstrittig, daß die Übermittlung durch die Kunden und nicht durch den Zugangsanbieter veranlasst wird. Und es ist mir auch kein Fall bekannt, in dem der Zugangsanbieter seine Kunden damit beauftragt, Musik und Filme über Tauschbörsen zu verbreiten - was hätten die Zugangsanbieter auch bitteschön davon?
Nun fordert bitte nicht, daß der §9 TDG geändert werden müsse. Denn in diesem unseren Land gibt es noch solche “unbequemen” Dinge wie den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre - auch, wenn der Gesetzgeber im Zuge des Kampfes gegen den Terrorismus gerade daran arbeitet, das zu ändern. Zugangsanbieter dürfen aufgrund dessen streng genommen gar keine Dienstefilterung betreiben - und wenn, dann nur, wenn dies richterlich gefordert und mit der geltenden Gesetzeslage vereinbar ist.
Denn auch, wenn es euch ein Dorn im Auge ist: P2P-Dienste sind primär erst einmal ein Werkzeug, und erst der Anwender des Werkzeugs entscheidet, wie das Werkzeug eingesetzt wird. Dieses Werkzeug wird auch regelmäßig für vollkommen legale Zwecke genutzt, beispielsweise zur Distribution von Software durch deren Hersteller (Stichwort: Bittorrent). Eine pauschale Sperrung solcher Dienste ist daher absolut unangemessen, und eine individuelle Sperrung ist für Zugangsanbieter technisch nicht realisierbar - et voila, hier haben wir den Grund für die Existenz von §9 TDG und Co.
Es könne nicht angehen, dass jemand Geschäftsmodelle auf Werken Dritter aufbaue.
Es sei denn natürlich, dieser jemand heißt IFPI. Oder macht Ihr die Musik neuerdings selbst?
Davon abgesehen: Euer Problem ist hausgemacht, und wenn ihr das endlich erkennt, dann habt Ihr den ersten richtigen Schritt zur Beseitigung des Problems schon unternommen. Hausgemacht deshalb, weil die Qualität eurer Angebote seit Jahren stetig abnimmt. Das Konzept von synthetischen Pop-Bands, bei denen fehlendes musikalisches Können durch gesteigerten Technikeinsatz und massive Werbemaßnahen kompensiert werden, geht auf Dauer halt nicht auf.
Handwerklich gelungene, inhaltlich gute Alben muß man mittlerweile mit der Lupe suchen, und das macht halt irgendwann keinen Spaß mehr. Alben, auf denen vielleicht eine Perle unter fünfzehn faulen Äpfeln untergebracht sind, sind mir persönlich keine 10 und mehr Euro wert. Gleiches gilt für inhaltlich vielleicht gute, aber mit haarsträubenden Kopierschutzmechanismen (die am Besten auch gleich noch ein Rootkit installieren) verkrüppelte CDs.
Vielmehr müssten sie [die Zugangsanbieter] die Tatsache anerkennen, dass ihre Backbones mit Hochgeschwindigkeit geschützte und für die Nutzer attraktive Inhalte liefern würden. “Dafür wollen wir beispielsweise 50 Euro verlangen”, erläuterte Wenham ihr Erlösmodell. Dies sei letztlich im Interesse aller Beteiligten.
Da weiß ich jetzt ehrlich gesagt nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Diese Argumentation ist sowas von völlig daneben, Leute… analog müssten zukünftig Banken eine pauschale Entschädigung von Herstellern schneller Autos einfordern, weil deren PS-Protzkisten überdurchschnittlich attraktive Fluchtfahrzeuge darstellen, die den Abtransport von geschützten und für Bankräuber attraktiven Wertgegenständen einfacher machen.
Und nein, es ist nicht im Interesse aller Beteiligen, “beispielsweise 50 Euro” als pauschale Abgabe zu berappen. Das ist genauso beknackt wie die Idee der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, eine GEZ-Gebühr auf PCs und Handys zu erheben, nur weil es ja theoretisch möglich wäre, damit auf deren Internetangebote zuzugreifen. Ihr habt scheinbar jeglichen Realitätsbezug verloren.
In anderen Branchen darf man sich auch nicht wundern, daß die Kunden es einem übel nehmen, wenn man sie mit solchen hahnebüchenen Argumentationen an die Kette legen bzw. zur Kasse bitten will. Noch viel weniger, wenn man sie parallel in Kino- und Fernsehspots pauschal als Verbrecher bezeichnet. Ihr aber seid der Meinung, daß dieses Verhalten legitim wäre und jammert trotz alljährlichen Milliardengewinnen rum, wenn euch die Kunden dann eben scharenweise weglaufen. Statt die Schuld aber bei euch selbst und eurem erbärmlichen Verhalten zu suchen, sind immer die anderen Schuld - erst waren es die Hersteller von CD- und DVD-Brennern, dann die Hersteller von P2P-Tools, jetzt sind es auch noch Internetprovider.
Wacht verdammt nochmal endlich aus eurem Fiebertraum auf, das ist ja nicht mehr auszuhalten!
Verärgert,
Michael Renzmann



Gerade gefunden:
Rechnen wir doch mal nach: die meisten Alben haben irgendwas in der Größenordnung von 10 bis 12 Titel pro CD, bei Samplern sind es eher mehr. Das macht also irgendwas ab 10 Euro aufwärts pro Album, das vollständig online gekauft wird. Entspricht das nicht ziemlich genau dem, was man für eine gepresste CD auf den Tisch legen muß?
Anders gesagt: wenn die Musikverlage eine CD mit 10 Titeln für 10 Euro (= 1 Euro pro Song) verkaufen, dann ist das selbst nach Abzug der Kosten für die Herstellung von CD, Booklet, Hülle und Verpackung, der Kosten für den Versand zum Händler und der Händlermarge mindestens kostendeckend. Wenn die Songs aber für 1 Euro pro Song online vertrieben werden und die Kosten für CD, Booklet, Hülle, Verpackung und Versand somit wegfallen, dann rentiert sich das auf einmal nicht mehr?
Mal im Ernst: wer soll denn diesen Blödsinn glauben?